Anträge auf Arbeitsgemeinschaften im Rahmen "Sport in Schule und Verein" für das Schuljahr 2024/25

Sehr geehrte Übungsleiter und Trainer,

 

ich bitte Sie, Ihre Anträge auf Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft „Sport in Schule und Verein“ (einschließlich Kooperationsvereinbarung, gültiger Trainer- bzw. Übungsleiterlizenz sowie erweitertem Führungszeugnis) fristgemäß über uns als Schule einzureichen oder uns per Mail senden.

 

Wir als Schule ergänzen unsere Angaben und senden Ihnen dann umgehend eine Kopie zurück.

 

Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie in den Anlagen.

 

 

Folgende Dinge sind in Bezug auf die Arbeitsgemeinschaften (AG) zu beachten:

  • Zur Einrichtung einer AG im folgenden Schuljahr muss jährlich bis zum 30. April ein Antrag durch die Schule beim Landesschulamt Sachsen- Anhalt gestellt werden. Grundsätzlich sind alle Vorhaben außerunterrichtlicher Sportangebote anzuzeigen. Die Antragsstellung kann entweder per Post oder per Mail erfolgen.
  • Es gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Schülerinnen/Schülern je AG bzw. von 6 Schülerinnen/Schülern je AG "Fit und vital"
  • Voraussetzung für die Einrichtung einer AG ist eine gültige Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule und einem Sportverein.
  • Für die Betreuung der AG ist eine gültige Trainier-/ Übungsleiterlizenz sowie ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als ein Jahr) erforderlich. Diese sind dem Antrag beizulegen, sollte es sich bei der AG-Leitung nicht um eine Sportlehrkraft handeln. Von einem Führungszeugnis kann auch abgesehen werden, sollte es sich bei der AG-Leitung um eine/ einen Angestellte/n im öffentlichen Dienst handeln.
  • Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge können zum Beginn des Schuljahres nicht mehr bearbeitet werden. Das Landesschulamt kann Einzelfallentscheidungen im Rahmen des Ermessens treffen.
  • Die sich anschließenden Vereinbarungen des Landesschulamtes mit den AG-Leiterinnen/AG-Leitern enthalten die Regelungen über die Aufwandsentschädigung. Sie gelten für ein Schuljahr. Mit den Vereinbarungen genehmigt das Landesschulamt die AG.
  • Nach Empfang der Vereinbarungen per Mail sind diese durch die Schulleitung sowie durch die AG-Leitung zu vervollständigen und an das Landesschulamt zurückzuschicken.
  • Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für die AG-Leitung erfolgt einmal jährlich, in der Regel, zum Ende des Schuljahres, nachdem der Nachweis über geleistete Betreuungs-stunden im Original dem Landesschulamt vorgelegt wurde.
  • Bei Änderungen bezüglich der AG oder deren Wegfall ist das Landesschulamt unverzüglich zu informieren. Der Einsatz einer neuen AG-Leitung für eine bestehende AG ist neu zu beantragen.
  • Für die Betreuung einer Arbeitsgemeinschaft bei der Teilnahme an nichtschulischen sportlichen Vergleichswettkämpfen, die nicht während der Unterrichtszeit stattfinden, kann eine Aufwandsentschädigung unter Verwendung des Formblattes gemäß Anlage 3 beim Landesschulamt beantragt werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kann je Arbeitsgemeinschaft für höchstens zwei Wettkämpfe pro Schuljahr ein Festbetrag in Höhe von 25 Euro je Wettkampf gewährt werden.
  • Schulleiterinnen und Schulleiter können für die Einrichtung einer AG finanzielle Unterstützung zur Beschaffung von Sport- und Verbrauchsmitteln, außer Sportbekleidung, bis zu einer maximalen Höhe von 150 Euro unter Verwendung des Formblattes gemäß Anlage 4 beim Landesschulamt beantragen. Die Kosten für die Sport- und Verbrauchsmittel werden im Rahmen des verfügbaren Budgets zur Verfügung gestellt. Der entsprechende Antrag ist im Original zu stellen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Schröder

 

Anlagen

antrag_auf_einrichtung_ag_24_25.pdf

anlage_1_kooperationsvereinbarung_neu.pdf

antrag_fu_hrungszeugnis.pdf

 

anlage_3_antrag_wettkampfbetreuung.pdf

anlage_5_abrechung_ag_stunden_22_23.pdf

 

Abrechnungen AG Stunden Schuljahr 2023/24

Sehr geehrte Übungsleiter und Trainer,

 

ich bitte darum, Ihre Nachweise über geleistete Betreuungsstunden für Arbeitsgemeinschaften "Sport in Schule und Verein" für das Schuljahr 2023/24 mit Beendigung des Schuljahres einzureichen. Wir als Schule leiten Ihren durch uns bestätigten Nachweis an das Landesschulamt weiter und senden Ihnen dann umgehend eine Kopie.

 

Abgabetermin an das Landesschulamt ist der 01.08.2024.

 

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Schröder

 

anlage_5_abrechung_ag_stunden_23_24_digital.pdf

 




Datenschutzerklärung